Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für die Nutzung des Warenkatalogs auf globalrevalue.ch und für alle Bestellungen bei GVN – Global ReValue Network, Geissenweid 2, 4612 Wangen bei Olten (nachfolgend «GVN»).

1.2 Der Warenkatalog richtet sich ausschliesslich an Organisationen und Unternehmen: an gemeinnützige Organisationen («Hilfswerke») und an geprüfte Handelspartner mit Sitz oder Absatzmarkt ausserhalb der Schweiz («Handelspartner»). Verträge mit Privatpersonen schliesst GVN über den Warenkatalog nicht ab.

1.3 Mit der Registrierung oder einer Bestellung anerkennen Sie diese AGB. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn GVN sie schriftlich bestätigt.

2. Registrierung und Prüfung

2.1 Zugang zum Warenkatalog erhalten nur Organisationen, deren Registrierung GVN geprüft und freigeschaltet hat. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung.

2.2 Hilfswerke weisen ihre Gemeinnützigkeit auf Verlangen nach, zum Beispiel mit Statuten, Steuerbefreiung oder Handelsregisterauszug. Handelspartner weisen ihre Firma und ihren Absatzmarkt nach.

2.3 Sie halten Ihre Angaben aktuell und Ihre Zugangsdaten geheim. GVN kann ein Konto sperren, wenn Angaben falsch sind oder gegen diese AGB verstossen wird.

3. Waren

3.1 GVN gibt Restposten, Überproduktionen, Retouren und Lagerbestände weiter, die Unternehmen gespendet oder abgegeben haben. Die Waren sind in der Regel neu oder neuwertig, können aber Verpackungsschäden, alte Etikettierungen oder kleine Mängel aufweisen. Bekannte Mängel beschreibt GVN im Warenkatalog.

3.2 Abbildungen, Mengen und Angaben im Warenkatalog sind unverbindlich. Die Verfügbarkeit ist begrenzt; massgebend ist die Bestätigung durch GVN.

4. Vorrang für Hilfswerke

4.1 Neu eingetroffene Waren stehen während einer Frist von 30 Tagen ausschliesslich Hilfswerken zur Verfügung. Erst danach können Handelspartner verbleibende Waren bestellen.

5. Bestellung und Vertragsschluss

5.1 Die Auswahl im Warenkatalog ist ein Angebot an GVN. Die automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch GVN per E-Mail zustande.

5.2 GVN kann Bestellungen ganz oder teilweise ablehnen, insbesondere bei begrenzter Menge oder um eine faire Verteilung unter Hilfswerken sicherzustellen.

6. Bestimmungen für Hilfswerke

6.1 Hilfswerke erhalten die Waren unentgeltlich. Für Transport oder besonderen Aufwand kann GVN nach vorheriger Absprache einen Kostenbeitrag verlangen.

6.2 Die Waren dürfen nur für den Betrieb der Organisation, für die Arbeit mit ihren Zielgruppen oder zur unentgeltlichen Weitergabe an bedürftige Menschen verwendet werden. Weiterverkauf, Verlosung, Tombola und jede andere entgeltliche Verwertung sind nicht erlaubt.

6.3 GVN kann die bestimmungsgemässe Verwendung stichprobenweise überprüfen. Bei Verstössen kann GVN das Konto sperren und Ersatz für den Warenwert verlangen.

7. Bestimmungen für Handelspartner

7.1 Es gelten die Preise, die im Konto des Handelspartners angezeigt und in der Bestätigung genannt werden, in Schweizer Franken, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit anwendbar. Transport, Verpackung, Zoll und Ausfuhrabgaben trägt der Handelspartner.

7.2 Die Waren werden ausschliesslich zur Ausfuhr abgegeben. Der Handelspartner verpflichtet sich, die Waren weder in der Schweiz zu verkaufen noch sie in den Schweizer Handel zurückzuführen, auch nicht über Dritte. Auf Verlangen weist er die Ausfuhr nach, zum Beispiel mit Ausfuhrdokumenten.

7.3 Verstösst der Handelspartner gegen Ziffer 7.2, schuldet er eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Rechnungsbetrags der betroffenen Waren. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten, und GVN kann den Vertrag fristlos auflösen.

7.4 Bestellte Waren sind innert 14 Tagen nach der Bestätigung abzuholen und zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. GVN kann Vorauszahlung verlangen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GVN.

8. Abholung, Lieferung und Gefahrübergang

8.1 Die Waren werden im Lager GVN, Hauptstrasse 29, 4938 Rohrbach, abgeholt oder nach Vereinbarung geliefert. Die Abholung erfolgt innert 14 Tagen nach der Bestätigung; den Termin vereinbaren wir gemeinsam. Nicht fristgerecht abgeholte Waren kann GVN nach einer Mahnung anderweitig vergeben.

8.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Besteller oder an das Transportunternehmen über.

9. Prüfung und Beanstandungen

9.1 Der Besteller prüft die Waren bei Übernahme. Offensichtliche Mengendifferenzen und Transportschäden sind sofort beim Transportunternehmen zu protokollieren und GVN innert 7 Tagen schriftlich zu melden.

9.2 Da es sich um Restposten handelt, übernimmt GVN keine Gewährleistung für Eigenschaften, die nicht ausdrücklich zugesichert wurden. Die Gewährleistung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ein Rückgaberecht besteht nicht.

10. Haftung

GVN haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Jede weitere Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

12. Änderungen

GVN kann diese AGB anpassen. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichte Fassung.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Olten. Vor einem Gerichtsverfahren bemühen sich beide Seiten um eine einvernehmliche Lösung.